Mit vereinten Kräften und Mitteln

Wie die Jugendberufsagentur Esslingen rechtskreisübergreifend ein neues Angebot geschaffen hat

20.10.2023 | Jugendberufsagentur Esslingen | Redaktion: Servicestelle Jugendberufsagenturen

Das Angebot "GO!ES" wurde von den Kooperationspartnern der Jugendberufsagentur Esslingen zusammen realisiert, um damit eine Lücke im kommunalen Unterstützungssystem zu schließen. Die rechtskreisübergreifende Angebotsumsetzung hat sich im Landkreis Esslingen in der Praxis bewährt – sowohl für die beratenden Fachkräfte als auch für die jungen Menschen.

Logo der Jugendberufsagentur Esslingen

Die Jugendberufsagentur Esslingen


Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Landkreis Esslingen und der Landkreis Esslingen haben sich 2016 zusammengeschlossen. Das Ziel der Zusammenarbeit besteht sowohl darin, jungen Menschen eine passgenaue Beratung zu bieten als auch, die Unterstützleistungen im Landkreis aufeinander abzustimmen, um Doppelförderungen zu vermeiden. An der Umsetzung der Jugendberufsagentur sind Fach- und Führungskräfte verschiedener Ebenen beteiligt. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Netzwerkpartnern im Landkreis.

Website der Jugendberufsagentur

Kontakt: Benjamin Rapp


Benjamin Rapp ist seit 2019 Koordinator der Fördermaßnahme GO!ES-Jugendbüros und Workmobil im Landkreis Esslingen.
Er ist zuständig für die Förderung und Evaluation der Maßnahme und Ansprechpartner für die beteiligten Netzwerkpartner.

Kontakt

Copyright Informationen anzeigenKarte mit den Standorten der Jugendbüros und des Workmobils.

Im Landkreis Esslingen gibt es fünf sogenannte Jugendbüros – Beratungsstellen, an die sich Jugendliche und junge Erwachsene mit Fragen, Sorgen und Problemen wenden können. Grundsätzlich gilt das Angebot für alle jungen Menschen, es richtet sich aber besonders an diejenigen, die komplexe Problemlagen bewältigen müssen und aus Unsicherheit oder Angst einer Beratung oft zögerlich, mit Bedenken oder ablehnend gegenüberstehen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte beraten deshalb junge Menschen nicht ausschließlich in den Räumlichkeiten des Jugendbüros; sie sind auch aufsuchend tätig. Auch die Beratung selbst ist darauf ausgerichtet, die Hemmschwelle für junge Menschen möglichst niedrig zu halten. Sie kann ohne Termin, auf Wunsch anonym und zunächst auch unabhängig von den Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger erfolgen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte bauen zuerst eine Beziehung zu dem jungen Menschen auf, bilden Vertrauen für den Beratungsprozess und suchen auf Augenhöhe nach einer Perspektive. Erst wenn das geschafft und klar ist, welche individuelle Hilfe benötigt wird, werden weitere Fachkräfte – der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Jugendhilfe oder einer anderen Beratungsstelle – hinzugezogen.

Außerdem gibt es neben den Jugendbüros im Landkreis das sogenannte Workmobil. Das Wort "mobil" meint dabei nicht, dass das Angebot in Bewegung ist, sondern steht für "Motivation und Orientierung im Beruf und im Leben". Junge Menschen können im Workmobil in kleinen Schritten, frei von Sanktionen und in ihrem individuellen Tempo, praktische Tätigkeiten durchführen und Struktur üben. Dadurch gewinnen sie an Stabilität, um voran zu kommen und weitere unterstützende Maßnahmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Unterstützung bieten ihnen dabei Arbeitserzieher, Sozialpädagogen und Psychologen, die theoretische und praktische Berufsorientierungsangebote machen.

Gemeinsam bilden die fünf Jugendbüros und das Workmobil das Förderangebot "GO!ES" der Jugendberufsagentur Esslingen. Das Angebot ist ein Beispiel dafür, wie Jugendberufsagenturen rechtskreisübergreifend neue Angebote entwickeln und damit gemeinsam das kommunale Unterstützungsangebot am Übergang Schule – Beruf verbessern können. Denn, um eine Lücke im Unterstützungssystem zu schließen, haben die Kooperationspartner der Jugendberufsagentur das Angebot "GO!ES" selbst konzipiert und verantworten es gemeinsam. Damit haben sie einen Schritt gemacht, der über die Abstimmung und Koordination von bereits bestehenden Angeboten hinausgeht.

Über den Landkreis Esslingen

Der baden-württembergische Landkreis Esslingen besteht aus 44 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Er liegt in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist kaum ländlich geprägt. Mit rund 534.000 Einwohnern gehört Esslingen im bundesweiten Vergleich zu den bevölkerungsreichsten Landkreisen und weist gleichzeitig eine hohe Bevölkerungsdichte (Einwohnerzahl pro km²) auf.

Die Lücke im Unterstützungssystem finden und schließen

In Jugendberufsagenturen stimmen sich die Sozialleistungsträger in der Regel ab, wer welche Angebote für junge Menschen am Übergang Schule – Beruf vorhält und wie diese ineinandergreifen. Dadurch können Doppelförderungen im kommunalen Unterstützungssystem vermieden werden und Fachkräfte können jungen Menschen passgenauere Hilfen anbieten, da das gesamte Angebotsspektrum vor Ort stärker im Blick ist. Auch im Landkreis Esslingen einigten sich die Kooperationspartner mit Gründung der Jugendberufsagentur auf diese Vorgehensweise. Doch im Zuge der Zusammenarbeit wurde bald deutlich, dass mit den bestehenden Angeboten der einzelnen Kooperations- und Netzwerkpartner im Landkreis nicht alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht werden konnten – auch und vor allem die jungen Menschen, die besonders intensive Unterstützung benötigen.

Im ersten Schritt ging es darum, Förderlücken zu identifizieren und zielgruppenspezifisch zu beschreiben, welche Angebote fehlten. Dafür haben die Kooperationspartner analysiert, in welchem Verhältnis die vorhandenen Angebote mit den Bedarfen der jungen Menschen im Landkreis zueinander standen. Auf Grundlage von statistischen Daten zur Bevölkerung haben sie abgeleitet, wie viele junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in welchen Teilen des Landkreises wohnen, und dies wurde auch für jugendliche SGB-II-Leistungsempfänger ermittelt. Anschließend wurden diese Daten mit einer Liste aller im Landkreis verfügbaren Maßnahmen und Landesprogramme sowie Angaben aus dem Berichtswesen der bestehenden Angebote verglichen.

Benötigt wurde ein Angebot, das es ermöglichte, junge Menschen aktiv in ihren Sozialräumen aufzusuchen und in ihrer Entwicklung zu fördern, unabhängig von Zuständigkeiten oder spezifischen Förderkriterien.

Das Ergebnis zeigte zweierlei: Zum einen, an welchen Stellen im Landkreis schon ausreichend Angebote verfügbar waren, durch wen sie umgesetzt wurden und wo es Mängel gab. Zum anderen die Verteilung der jungen Menschen auf den Landkreis und deren Bedarfslagen. Kurzum wurde also deutlich, wo im Landkreis Esslingen welcher Unterstützungsbedarf nicht ausreichend gedeckt und was konkret gebraucht wurde: Benötigt wurde ein Angebot, das es ermöglichte, junge Menschen aktiv in ihren Sozialräumen aufzusuchen und in ihrer Entwicklung zu fördern, unabhängig von Zuständigkeiten oder spezifischen Förderkriterien. Einzelne Projekte dieser Art bestanden zwar, jedoch nur ansatzweise, oder sie waren nicht flächendeckend verfügbar.

Konzeption und Finanzierung des Angebots

Die Bedarfsanalyse zeigte den Kooperationspartnern, welches Angebot im Unterstützungssystem benötigt wurde. Im nächsten Schritt ging es um die Konzeption dessen. Es stand fest, dass "GO!ES" sowohl ein möglichst flexibles, als auch ein beständiges Angebot sein sollte. Um das zu erreichen, entschieden sich die Kooperationspartner für eine rechtskreisübergreifende Finanzierung und Umsetzung: Das Kreisjugendamt und das Jobcenter teilen sich die Angebotskosten auf der Grundlage von §13 SGB VIII sowie §16h SGB II – dadurch können alle jungen Menschen über "GO!ES" eine Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob sie nach SGB II einen Leistungsanspruch haben.

Die Rechtsgrundlage der Förderung

Seit 2016 können Jobcenter über §16h SGB II Angebote für schwer erreichbare junge Menschen fördern, damit sie (wieder) in Ausbildung und Beruf einmünden sowie bei Bedarf einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Die Förderung kann als Beschaffung im Vergabeverfahren oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Letzteres ermöglicht mehr Flexibilität, da in der Umsetzung mehr Gestaltungsspielräume entsprechend der individuellen Bedarfe der jungen Menschen bestehen. Grundsätzlich ist nach §13 SGB VIII die Jugendsozialarbeit zuständig für junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind. Deshalb ist eine Förderung nach § 16h SGB II nachrangig, wenn bereits entsprechende Angebote nach SGB VIII bestehen. Im Fall von "GO!ES" konnten die Bedarfsanalyse und eine Abstimmung zwischen Kreisjugendamt und Jobcenter die Notwendigkeit der Förderung durch § 16h belegen, da auf Seiten des SGB VIII keine ausreichende Förderung bestand.

Gefördert werden die Personalstellen und die Verwaltungskostenpauschale für die Mitarbeitenden der Jugendbüros und des Workmobils. Das Kreisjugendamt und das Jobcenter übernehmen dafür gemeinsam die Finanzierung. Zudem beteiligen sich die Standort-Kommunen der Jugendbüros und des WorKmobils an den Kosten, indem sie die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und Sachkosten tragen. Ausführliche Informationen zum Konzept sowie Ziel und Zweck des Förderangebots sind in der Rahmenkonzeption und den Förderrichtlinien des Angebots festgehalten.

Landkreis Esslingen: Rahmenkonzeption des Angebots "GO!ES"
Landkreis Esslingen: Förderrichtlinien von "GO!ES"

Der Mehrwert des gemeinsamen Vorgehens in der Praxis

Da mehrere Akteure aus verschiedenen Rechtskreisen an der Finanzierung und Umsetzung des Angebots beteiligt sind, braucht es eine koordinierende Instanz. Für die finanzielle Administration und die fachliche Begleitung des Angebots hat das Kreisjugendamt deshalb eine eigene Koordinierungsstelle geschaffen. Sie kümmert sich unter anderem um die Förderanträge der freien Träger, die das Angebot auf der operativen Ebene umsetzen und um den Mittelantrag für die Förderung durch das Jobcenter.

Copyright Informationen anzeigenEin junger Mann lernt mit Holz zu arbeiten.
Bei "GO!ES" steht der junge Mensch im Vordergrund – unabhängig vom Leistungsanspruch.

Das besondere ist nämlich, dass die Mittel zwar von unterschiedlichen Akteuren getragen, aber über die Koordinierungsstelle "zu einem Gesamtpaket geschnürt" werden, wie es der "GO!ES"-Koordinator, Benjamin Rapp, ausdrückt. In der Praxis ist das sowohl für die Fachkräfte als auch für die Jugendlichen von Vorteil. "Wir müssen bei der Beratung nicht darauf achten, ob der junge Mensch vor uns ein '16h-Fall' ist oder nicht. Wir können uns voll auf den Jugendlichen und nicht den eventuellen Leistungsanspruch konzentrieren", erklärt Emily Klein, die sozialpädagogische Fachkraft im Jugendbüro Echterdingen. Das bedeutet, dass durch die rechtskreisübergreifende Förderung eine Unterstützung zu jedem Zeitpunkt gesichert ist, auch dann, wenn sich im Verlauf der Beratung herausstellt, dass kein Leistungsanspruch nach SGB II (mehr) besteht.

Den Anforderungen nach SGB II und VIII gerecht werden

Da "GO!ES" aus Mitteln des Jugendamts und des Jobcenters finanziert wird, galt es bei der Umsetzung darauf zu achten, den Anforderungen des SGB II und des SGB VIII zu entsprechen. Das SGB II bedingt, dass arbeitsmarktorientierte Maßnahmen nur von Trägern umgesetzt werden dürfen, die gemäß der "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (AZAV) zertifiziert sind. Jugendhilfeträger besitzen nicht unbedingt eine AZAV-Zertifizierung, da die Qualitätssicherung in der Jugendhilfe über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII erfolgt. Häufig sind Jugendhilfeträger aber besonders geeignet Angebote für junge Menschen am Übergang umzusetzen, da sie bereits eng an die Jugendhilfestrukturen angebunden sind und sich dadurch viele Mehrwerte ergeben können. Deshalb hat der Landkreis die Stadtjugendringe ermutigt, sich zertifizieren zu lassen. Dadurch konnten sowohl die Anforderungen beider Gesetzbücher erfüllt werden, als auch ein Träger beauftragt werden, der bereits eng in die sozialräumlichen Strukturen eingebunden war.

Zu den Koordinationsaufgaben von Benjamin Rapp gehört auch der kontinuierliche Austausch zwischen der Koordinierungsstelle, den umsetzenden Fachkräften, der Jugendhilfeplanung und der strategischen Ebene der Jugendberufsagentur, um zu reflektieren, ob das Angebot und die eingesetzten Methoden, also die aufsuchende Arbeit und die Einzelfallhilfe, den Bedarf weiterhin decken. Darüber hinaus wurde die Umsetzung des Förderangebots zwischen dem Jahr 2019 und 2021 durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Mix aus aufsuchender Arbeit im Sozialraum und der niedrigschwelligen Beratungsmöglichkeit bewährt hat, insbesondere, da "GO!ES" sich in die bestehende Unterstützungsstruktur des Landkreises einfügt. Der Abschlussbericht liegt seit Dezember 2022 vor.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Partnern und mit den Standort-Kommunen macht sich in der Praxis deutlich bemerkbar. "GO!ES" ergänzt bestehende, ähnliche Angebote, gleichzeitig können Aufgabendoppelungen vermieden sowie das vorhandene Netzwerk und Synergieeffekte vor Ort genutzt werden. Beispielweise ist Emily Klein im Jugendbüro Echterdingen derzeit die einzige sozialpädagogische "GO!ES"-Fachkraft, da das Jugendbüro aber in das Gebäude des Stadtjugendrings integriert ist, besteht vor Ort stets die Möglichkeit zum fachlichen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen.

Eine Frage der Haltung

Im Kern von "GO!ES" geht es um die Förderung der Persönlichkeit und der Entwicklung des jungen Menschen in allen Lebensbereichen. Das bedeutet, dass, im Gegensatz zu den meisten anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, den jungen Menschen viele Freiräume und Umwege ermöglicht werden. Auch deshalb war den Kooperationspartnern wichtig, eine Unterstützungsmöglichkeit zu schaffen, die erst einmal unabhängig von Förderkriterien und Zuständigkeiten ist. "Wir wollen, dass die Jugendlichen wieder an ein System angedockt werden – welches System, das ist erstmal zweitrangig", betont Marianne Jütting, die für den Bereich U25 federführende Teamleiterin des Jobcenters.

Das Wichtigste ist, trotz teilweise unterschiedlicher Zielvorgaben der Träger, eine gemeinsame pädagogische Haltung zu entwickeln.

Christine Kenntner

Um den ergebnisoffenen Ansatz des Angebots zu ermöglichen, galt es jedoch zugleich Brücken in den eigenen Reihen zu bauen. Insbesondere im Zuge der Erfolgskontrollen des Angebots wurden die unterschiedlichen Perspektiven der Partner deutlich. Christine Kenntner ist die Leiterin des Sachgebiets Kreisjugendreferat und Jugendhilfeplanung beim Kreisjugendamt. Sie hat das Förderkonzept "GO!ES" von Beginn an mit den Partnern entwickelt und begleitet und resümiert: "Das Wichtigste – und das mussten wir alle lernen – ist nicht, dass alles Formale passt. Das ist auch wichtig, aber viel wichtiger ist es, trotz teilweise unterschiedlicher Zielvorgaben der Träger, eine gemeinsame pädagogische Haltung und eine Verantwortungsgemeinschaft zu entwickeln." So mussten die Partner beispielsweise erst ein gemeinsames Verständnis aufbauen, wie "Beratungserfolg" im Angebot – vor dem Hintergrund der verschiedenen Aufträge der Sozialleistungsträger – verstanden werden kann. Der Einsatz hat sich gelohnt und Christine Kenntner blickt zuversichtlich in die Zukunft: "Mittlerweile ist allen klar, dass "GO!ES" funktioniert und wie wichtig eine gemeinsame Haltung dafür ist. Alle Partner wollen ein gut abgestimmtes Hilfsangebot für die jungen Menschen realisieren. Der Prozess ist nie ganz abgeschlossen – aber wir arbeiten alle daran."

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