Das Monitoring der Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt

Ansätze zur Erfassung des Umsetzungsstandes der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit

04.09.2025 | Susanne Green, Melanie Baumgarten, Barbara Kiepenheuer-Drechsler

Jugendberufsagenturen entstehen nicht auf dem Papier, sondern müssen von den beteiligten Rechtskreisen aktiv ausgestaltet und (weiter)entwickelt werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat diesem Prozess große Bedeutung beigemessen und mit der Richtlinie "Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt" (RÜMSA) und der anschließenden Richtlinie "REGIO AKTIV" einen bundesweit einmaligen Rahmen für diese Prozesse geschaffen. Der Gastbeitrag von Susanne Green, Melanie Baumgarten und Barbara Kiepenheuer-Drechsler beschäftigt sich damit, wie die landesweite Entwicklung der im Aufbau befindlichen Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt gemessen und abgebildet werden kann.

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Über das f-bb


Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) unterstützt die Weiterentwicklung des Systems der beruflichen Bildung durch Forschung in Deutschland und international. In enger Zusammenarbeit mit Auftraggebern aus Politik und Wirtschaft entwickelt das f-bb Konzepte betrieblicher Bildungsarbeit. Das Leistungsspektrum umfasst die Durchführung von Gestaltungs- und Transferprojekten zur betrieblichen Bildung, die Erstellung von Fallstudien, empirischen Erhebungen und Evaluationen, die wissenschaftliche Begleitung von Förderprogrammen und Modellprojekten. Zentral ist der Transfer von Forschungsergebnissen in die Bildungspolitik sowie die Berufsbildungsforschung und -praxis.

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Über die Autorinnen

Susanne Green ist als Sozial- und Bildungswissenschaftlerin seit 2016 am f-bb tätig. Sie hat unter anderem das Landesprogramm Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA) und damit den Aufbau von Jugendberufsagenturen begleitet. Bis dato ist sie im Folgeprogramm REGIO AKTIV im Rahmen der Regio-Netzwerkstelle tätig. Ihr Schwerpunkt ist der Übergang Schule – Beruf. Zu ihren Forschungen gehören Monitorings sowie Evaluierungen von Jugendberufsagenturen und Modellvorhaben.

Dr. Melanie Baumgarten ist Psychologin und seit 2023 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am f-bb tätig. Derzeit ist sie im Projekt REGIO AKTIV, dem Folgeprojekt des Landesprogramms Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA), im Rahmen der Regio-Netzwerkstelle und im Evaluationsprojekt Blending4Future aktiv. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Durchführung empirischer Forschungs- und Evaluationsprojekte, auf Bildungsforschung und dem Übergang von der Schule in den Beruf.

Dr. Barbara Kiepenheuer-Drechsler ist Projektgruppenleitung des f-bb am Standort Berlin. Sie verantwortet die fachliche Begleitung und Evaluation von Projekten am Übergang Schule – Beruf. Dazu zählen die fachliche Begleitung und Evaluierung von Jugendberufsagenturen, die Evaluation und Qualitätssicherung im Bereich der beruflichen Orientierung und die Themen Ausbildungsqualität und Beratungsqualität am Übergang.

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Die Idee

Die Frage, wie Prozesse der Organisationsentwicklung von Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt erfasst und abgebildet werden können, stellten sich 2016 das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales(1), die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen und die zu diesem Zeitpunkt frisch eingesetzte Landesnetzwerkstelle RÜMSA mit dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb). Während die Landesnetzwerkstelle RÜMSA im Jahr 2015 durch das Land mit der Qualitätssicherung der Jugendberufsagenturen (JBA) beauftragt worden war, bestanden zeitgleich bereits Ansätze zur Erfassung von Entwicklungsständen und dazugehörigen Berichtsformaten in Sachsen-Anhalt und Thüringen durch die Bundesagentur für Arbeit. Parallel entwickelten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesagentur für Arbeit das heute bekannte Selbstbewertungstool(2), um Selbstevaluationen zu vereinfachen und mit Standards zu unterlegen. Um den beteiligten Rechtskreisen der Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Format zu geben, den Mitarbeitenden der Agenturen für Arbeit Mehraufwand zu ersparen und die Umsetzungs- und Entwicklungsstände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vergleichbar und anschlussfähig zu machen, erfolgte im Jahr 2016 die Fusion der durch die Landesnetzwerkstelle RÜMSA und unter anderem durch die Bundesagentur für Arbeit verfolgten Ansätze.

Copyright Informationen anzeigenLupe, die ein Säulendiagramm in Ampelfarben einrahmt
Monitoring: Prozesse systematisch erfassen und überprüfen

Der schließlich 2017 erstmalig eingesetzte Fragebogen im Rahmen des JBA-Monitorings in Sachsen-Anhalt hat, trotz leichter Kurswechsel, bis zum heutigen Tag Bestand. Seitdem erfolgt eine jährliche Messung des Umsetzungs- und Entwicklungsstandes der Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt. Seit 2022 wird die Messung im Rahmen des Landesprogramms REGIO AKTIV(3) durchgeführt, weiterhin umgesetzt durch das f-bb. Um die landesspezifischen Gegebenheiten und Entwicklungen der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die im Rahmen von RÜMSA einen wesentlichen Förderschwerpunkt ausmachten, erfassen und darstellen zu können, finden sich bis heute Fragen im Fragebogen, die nicht ohne Weiteres auf andere Bundesländer übertragbar sind.

Die Wahl des Erhebungsverfahrens und Forschungsdesigns

Mit dem Begriff "Monitoring" werden dauerhafte und fortlaufende wissenschaftliche Untersuchungen bezeichnet, die dazu dienen, ausgewählte Phänomene – insbesondere Prozesse – systematisch zu erfassen und zu überprüfen. Welche Erhebungsmethoden (Befragung, Beobachtung und so weiter) dabei konkret zum Einsatz kommen, ist von der Art der Prozesse und der verbundenen Zielstellung abhängig. Um die regionalen Projektfortschritte bei der Etablierung von Jugendberufsagenturen abbilden zu können, wurde im Rahmen dieses Monitorings eine Panelbefragung – ein methodisches Vorgehen mit Messwiederholung – eingesetzt, bei der dieselbe Stichprobe mehrfach befragt wird.(4) Die Ergebnisse bieten die Möglichkeit für einen Vergleich sowohl über einen längeren Zeitraum als auch in der Fläche.

Wer wird befragt und wer antwortet? Das Design sieht vor, dass jede Jugendberufsagentur nur einen Fragebogen ausfüllt. Da dieser online beantwortet werden muss, wird eine befugte Person benötigt, die den Fragebogen stellvertretend für die beteiligten Akteure ausfüllt. Diese Aufgabe liegt nicht selten bei der JBA-Koordination, welche sich im Vorfeld mit den jeweils befugten Vertreter*innen der beteiligten Rechtskreise (der Sozialgesetzbücher II, III, VIII und gegebenenfalls weiterer) dazu abstimmt. Dieser Abstimmungsprozess mit der Einigung auf jeweils eine Antwort kann den Charakter einer Art Selbstreflexion oder -evaluation haben.

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Mögliche Darstellung der Monitoringdaten als "Ampelschema" im Zeitverlauf

Wichtig ist es, herauszustellen, dass das hier beschriebene JBA-Monitoring nicht das Ziel hat, die Wirkung der JBA, ihre Vermittlungsquoten, Zufriedenheitswerte mit der Beratung oder ähnliches zu erfassen. Vielmehr fokussiert das Monitoring auf den Entwicklungsprozess der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit oder kurz gesagt darauf, ob das Zusammenwachsen der Rechtskreise gelingt. Das Monitoring umfasst aktuell 35 Hauptfragen, teilweise ergänzt durch Unterfragen, die drei Bereichen zugeordnet werden:

I. Transparenz und Informationsaustausch,
II. Harmonisierung der Abläufe und Maßnahmen und
III. One-Stop-Government.

Als Antwortkategorien waren bis 2023 "ja" (grün), "nein" (rot) oder "in Erarbeitung" (orange) vorgesehen. Mit der neuesten Erhebung für 2024 wurden diese ergänzt um die Kategorie "in Überarbeitung" (hellgrün). Die Ergebnisse werden jährlich in einer Art "Ampel" dargestellt und den einzelnen Jugendberufsagenturen sowie den übergeordneten Instanzen (Landesministerium, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit) zur Verfügung gestellt.

Mehrwert eines Monitorings

Durch die sich aus den Antworten ergebende "Ampeldarstellung" bildet das Monitoring in kurzer Form visuell den Stand der Umsetzung in der Organisationsentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit sowohl im Zeitverlauf als auch im Vergleich zwischen Regionen ab. Damit können Unterschiede der Entwicklungsstände sichtbar gemacht werden, die Fragen aufwerfen und Anlass bieten, Ursachen zu analysieren und gegebenenfalls durch unterstützende Maßnahmen nachzusteuern.

In der Vergangenheit wurden so landesweite Entwicklungsthemen herausgearbeitet. Für diese organisierte die Landesnetzwerkstelle RÜMSA im Sinne der Qualitätssicherung fachlichen Input oder griff sie durch Vernetzungsformate auf, wie zum Beispiel eine Informationsveranstaltung zum damals neu entwickelten Online-Tool YouConnect oder zum sich in der Corona-Zeit abzeichnenden Bedarf zu Angeboten der aufsuchenden Sozialarbeit über Projektansätze im Rahmen des §16h SGB II. Hier unternahm die Landesnetzwerkstelle, angeregt durch die Erkenntnisse des Monitorings, eine qualitative Recherche zu guter Praxis aufsuchender Arbeit im Land und teilte die Ergebnisse als Anregung zur Nachahmung landes- und bundesweit.(5)

Aber nicht nur zur Identifizierung von Bedarfen, sondern auch, um Erfolge in der Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen abzubilden, ist ein solches Monitoring sinnvoll. Damit erhält es zudem eine strategische Komponente, um politischen und gegebenenfalls finanziellen Rückhalt zu erreichen.

Erfahrungen und Herausforderungen – eine kritische Reflexion

Eine Jugendberufsagentur zeichnet sich dadurch aus, dass verschiedene Rechtskreise zusammenarbeiten. Hierbei bestehen durchaus – zumindest am Beginn der gemeinsamen Arbeit – verschiedene "Denkkulturen", Definitionen und Erfolgslogiken. Dies stellt eine Herausforderung für das gemeinsame Monitoring dar, denn Nachjustierungen sind nur in kleinen Nuancen möglich, um den Entwicklungsverlauf anhand derselben Fragen weiterhin abbilden zu können. Aus diesem Grund ist es besonders sinnvoll, sich bereits beim Aufsetzen eines JBA-Monitorings viel Zeit für die Erarbeitung der Fragen beziehungsweise Items zu nehmen und die Zielgruppe (Vertretungen von allen Rechtskreisen mit ihren jeweils eigenen "Kulturen") in entsprechende Testungen des Fragebogens vorab einzubeziehen. Im JBA-Monitoring Sachsen-Anhalt kam es im Laufe der mehrjährigen Durchführung zu kleineren Anpassungen im Wortlaut der Fragen/Items, um das einheitliche Verständnis unter den Befragten zu erreichen oder neueren Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Um den Mehrwert des gemeinsamen Monitorings zu heben, müssen zeitliche Ressourcen geschaffen und Abstimmungsprozesse eingeplant werden.

Auch die Art der Datenerhebung bringt Herausforderungen mit sich: Nicht immer sitzen alle Akteure an einem Tisch und diskutieren und reflektieren die Antworten im Austausch gemeinsam, sondern die Meinungsfindung erfolgt beispielsweise im Umlaufverfahren. Dies war insbesondere in Pandemiezeiten der Fall. Außerdem haben sich besonders in Flächenlandkreisen neuere Formen von Jugendberufsagenturen entwickelt, deren Akteure vornehmlich digital oder nur zu bestimmten Zeiten in gemeinsamen Beratungssettings zusammenkommen. Damit fällt der Aspekt der rechtskreisübergreifenden Selbstreflexion und -evaluation bei der Beantwortung der Fragen in der Regel weg und eine Person übernimmt die Federführung. Um den Mehrwert des gemeinsamen JBA-Monitorings zu heben, müssen daher zeitliche Ressourcen geschaffen und Abstimmungsprozesse eingeplant werden.

Ausgewählte Ergebnisse des JBA-Monitorings Sachsen-Anhalt 2017-2023

Im Folgenden werden ausgewählte Ergebnisse des JBA-Monitorings zwischen 2017 und 2023 dargestellt. Die jeweiligen Befragungen erfolgen stets rückblickend und umfassen Berichtszeiträume von einem Jahr. Die Beantwortung der Fragen erfolgte in Abstimmung zwischen allen beteiligten Rechtskreisen, gegebenenfalls wurde eine Person mit der Eingabe der Antworten beauftragt (zum Beispiel JBA-Koordination, Jugendhilfeberaterinnen und -berater in Jugendberufsagenturen, Mitarbeitende der Agenturen für Arbeit).

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Umsetzungsmodelle der Jugendberufsagenturen Sachsen-Anhalt. N = 14. * = Mehrfachantworten möglich

Aus dem Bereich des One-Stop-Governments können auf Basis des Monitorings gute Entwicklungsschritte im Land und die Einigung auf eine konkrete Umsetzungsform deutlich gemacht werden. Bereits in der Erhebung 2022 hatten alle 14 Jugendberufsagenturen angegeben, eine Einigung zu einem konkreten Umsetzungsmodell erzielt zu haben, auch unter Angabe von bestimmten Ausgestaltungsformen. Die Ergebnisse zeigten aber außerdem, dass sich die JBA-Anlaufstellen in Sachsen-Anhalt in der konkreten Umsetzung unterscheiden: Sie können rein virtuell über eine Website erreichbar sein oder physisch an einem oder mehreren Orten existieren. Zudem gibt es Mischformen, wie eine zentrale Anlaufstelle mit dezentralen Angeboten sowie virtuelle Jugendberufsagenturen mit Anlaufstelle.

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Sicherstellung der Finanzierung der JBA-Koordination

In Sachsen-Anhalt wurden beim Aufbau der Jugendberufsagenturen Mittel für den Einsatz von JBA-Koordinator*innen über das Landesprogramm RÜMSA bereitgestellt. Nach Beendigung des Landesprogramms 2022 wurden diese Strukturen nachhaltig implementiert und mussten finanziell abgesichert werden. Die Frage, ob eine Einigung über die langfristige Finanzierung und Kostenbeteiligung für die Einrichtung einer JBA-Koordination besteht, konnte durch das Monitoring abgebildet werden und wurde vor allem seit 2021 überwiegend bejaht oder befand sich bereits "in Erarbeitung". Auch im Fragenkomplex zur Harmonisierung der Abläufe und Maßnahmen konnte durch das Monitoring über die Themen "gemeinsame Fallarbeit" und "aufsuchende Arbeit" eine positive Entwicklung erfasst werden.

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Etablierung des Geschäftsprozesses der Fallsteuerung/Fallübergabe in der JBA

Für das "Herz" der Jugendberufsagenturen, die gemeinsame Fallarbeit, zeigte sich im Monitoring von 2017 bis 2021 eine tendenziell positive Entwicklung. Heute ist die gemeinsame Fallarbeit in den Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt überwiegend etabliert. Der sich 2022 abzeichnende leichte Rückgang in der Entwicklung macht aber deutlich, dass es weiterhin des Engagements der beteiligten Akteure in der Zusammenarbeit bedarf, um die guten Ergebnisse in der Umsetzung aufrechtzuerhalten. Es sollte allerdings auch bedacht werden, dass Jugendberufsagenturen als "lebende Organisationen" durchaus interne Prozesse überarbeiten, der Punkt "in Erarbeitung" also nicht als "Rückschritt", sondern als Hinweis auf einen aktiven Aushandlungs- und Optimierungsprozess gelesen werden kann.

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Angebot von gemeinsam finanzierten Maßnahmen und Unterstützungsangeboten in der JBA

Aufsuchende Arbeit kann ein weiterer wichtiger Aspekt im Angebot von Jugendberufsagenturen sein. Die Fördermöglichkeit dieser Angebote nach SGB II §16h wurde daher in das Monitoring integriert. Wurden diese gemeinsam finanzierten Maßnahmen zwar relativ schnell bei etwas mehr als 50 Prozent der Jugendberufsagenturen etabliert, zeigt dieser Bereich in den folgenden Jahren eher eine Stagnation. Deutlich wird auch, dass die Integration dieser ergänzenden aufsuchenden Angebote – zumindest nach SGB II §16h – für zahlreiche Jugendberufsagenturen keine Option darstellt.

Der sich 2023 abzeichnende deutliche Rückgang veranschaulicht allerdings eher eine methodische Herausforderung in der Erfassung dieser Angebote: Hintergrund ist, dass §16h-Projekte im Kontext von RÜMSA durch das Land gefördert wurden und diese Förderung Mitte 2022 ausgelaufen ist.

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Interaktions- und Kommunikationsformate zur Einbindung der Akteure in die JBA

Die Zielgruppe wurde in der nahtlos anschließenden Richtlinie REGIO AKTIV in die Kompetenzagenturen integriert. Angebote über SGB II §16h wurden daher gegebenenfalls von den JBA-Mitarbeitenden nicht mehr im Monitoring erfasst, fanden aber dennoch in der Kommune statt und erreichten die jungen Menschen jenseits der JBA über die Kompetenzagenturen. Ein Teil der Nein-Antworten 2023 muss daher unter diesem Aspekt betrachtet werden.

Entsprechend dem oben Gesagten bestätigten die Jugendberufsagenturen jahresübergreifend, einen gemeinsamen Austausch zu pflegen. So nannten sie beispielsweise 2022 und 2023 überwiegend drei oder vier Interaktions- und Kommunikationsformate zur Einbindung der Akteure in die JBA, wie Steuerungs- und/oder Koordinierungsgruppen, Beiräte und Arbeits- beziehungsweise Fachgruppen.

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Formulierung von Wirkungserwartungen und Zielen in den Rechtskreisen der JBA

Sich rechtskreisübergreifend über die jeweiligen Inhalte und Haltungen zu verständigen, wird als ein Zeichen für Transparenz und Informationsaustausch gesehen. In allen Erhebungen bejahte die Mehrheit der Jugendberufsagenturen ein gemeinsames Verständnis zu Zielstellungen und Wirkungserwartungen, sodass davon auszugehen ist, dass der Informationsaustausch zu dieser wichtigen Kernfrage weitestgehend funktioniert. Die ab 2019 erfasste und 2023 sich deutlicher abzeichnende Antwortkategorie "in Erarbeitung" in diesem Bereich kann auf – durchaus wünschenswerte – interne Überarbeitungs- und Diskussionsprozesse zu den Wirkungserwartungen der JBA hinweisen.

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Erfassung der Nutzung einer gemeinsamen Kommunikationsplattform in der JBA. *Das Item hat sich aufgrund der allgemeinen Entwicklungen leicht geändert.

Anlass für eine mögliche Nachsteuerung boten hingegen die Ergebnisse auf die Frage nach der zwischen den beteiligten Institutionen genutzten Kommunikationsplattform. In den ersten Jahren der Erhebung (2017-2021) gaben immer mehr Jugendberufsagenturen an, eine gemeinsame interne Kommunikationsplattform zu nutzen. Bis 2021 wurde eine Einschätzung zu dem Statement "Es besteht eine gemeinsame interne Kommunikationsplattform" erfasst, ergänzt um die Nachfrage "Wenn zutreffend, welche?". Mit der Einführung von YouConnect wurde das Item 2022 geändert in "YouConnect wurde als Kommunikations- und Dokumentationsplattform eingerichtet", ergänzt um die Nachfrage "Wenn nein, geben Sie bitte an, ob Sie eine andere Kommunikations- und Dokumentationsplattform nutzen und welche". Ab diesem Zeitpunkt ändert sich der positive Trend, es wird zunehmend mit Nein gestimmt. 2024 wurde das Item nochmals spezifiziert in "YouConnect wurde für den kundenbezogenen Datenaustausch zwischen den drei Rechtskreisen als Dokumentationsplattform eingerichtet. Wenn nein, geben Sie bitte an, ob Sie eine andere Plattform nutzen und welche: …". Auf dieses Statement wurden noch sehr viel differenziertere Antworten gegeben, die deutlich machen, dass sechs der Jugendberufsagenturen YouConnect nutzen, fünf es nicht nutzen und bei zwei Jugendberufsagenturen die Nutzung in Erarbeitung ist. Eine JBA hat dazu keine Aussage getroffen.

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Erfassung der Etablierung einer Jugendhilfeberatung (JUBE) in der JBA

Zu den landesspezifischen Angeboten der Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt gehört seit Juli 2022 die Möglichkeit, in der Jugendberufsagentur die Funktion einer Jugendhilfeberaterin beziehungsweise eines Jugendhilfeberaters (JUBE) im Rahmen der Richtlinie REGIO AKTIV einzurichten. JUBE dienen als Bindeglieder zwischen der Jugendberufsagentur und dem Jugendamt der Gebietskörperschaft. Das Ziel der Förderung von JUBE besteht in der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des SGB II, III, VIII in der JBA und der Beratung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Erwerbsleben.

Mit der Einführung dieser Fördermöglichkeit wurde das JBA-Monitoring um eine Frage ergänzt. Hier kann veranschaulicht werden, dass die Anzahl der JUBE im Vergleich zum Start der Förderung 2022 massiv zugenommen hat. Von ursprünglich zwei Jugendberufsagenturen haben 2023 bereits acht diese Funktion beantragt oder eingerichtet.

Die Zukunft des JBA-Monitorings in Sachsen-Anhalt

Die weiteren Entwicklungen der Jugendberufsagenturen mit Blick auf die Finanzierung der JBA-Koordination, die Verstetigung und Weiterentwicklung interner Prozesse der Fallübergabe oder den Ausbau der Schnittstelle zur Jugendhilfe über die JUBE werden sich in zukünftigen Monitorings ablesen lassen. Die Auswertung des JBA-Monitorings 2024 ist in diese Aufbereitung noch nicht eingegangen. Sie zeigt aber die erfreuliche Tendenz, dass sich fünf Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt auf eine langfristig gesicherte Finanzierung ihrer JBA-Koordination geeinigt haben und sechs weitere diese Finanzierung immerhin bereits für zwei bis vier Jahre sichern konnten. Inwiefern sich Änderungen durch das in der Wahlperiode 2026 bis 2031 vermutlich umgesetzte SGB-III-Modernisierungsgesetz im JBA-Monitoring abzeichnen werden, bleibt abzuwarten.

Um eine gute Wirkung für die jungen Menschen entfalten zu können, ist ein systematischer Aufbau der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit unabdingbar.

Abschließend hervorgehoben werden sollte noch einmal, dass das Monitoring der Jugendberufsagenturen in dieser Form nicht dem Zweck dient, die Wirkung der Arbeit der Jugendberufsagenturen abzubilden. Hierzu sei auf andere Ansätze aus Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein verwiesen. Um eine gute Wirkung für die jungen Menschen entfalten zu können, ist jedoch ein systematischer Aufbau der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit unabdingbar. Das Monitoring der Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt erfasst diese Prozesse der Organisationsentwicklung von Jugendberufsagenturen und bildet diese über einen längeren Entwicklungszeitraum ab. Es ermöglicht damit zum einen die Dokumentation wichtiger Entwicklungsschritte in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit und machte diese für alle beteiligten Kommunen transparent. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dadurch auch ein positiver "Nachahmungseffekt" zwischen einzelnen Jugendberufsagenturen eingestellt hat. Zum anderen konnte die Erfassung von abweichenden, stagnierenden oder rückläufigen Entwicklungen dazu dienen, bei Bedarf die internen Prozesse kritisch zu reflektieren und Nachsteuerungen vorzunehmen. Die Präsentation der Ergebnisse des Monitorings ist so zum Beispiel regelmäßiger Bestandteil der die jeweiligen Landesprogramme RÜMSA und REGIO AKTIV begleitenden fachlichen Gremien, an denen Vertretungen aller Rechtskreise auf Entscheiderebene anwesend sind.

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit den Richtlinien RÜMSA und REGIO AKTIV eine bundesweit einmalige Förderstruktur für einen systematischen, regional verankerten Aufbau von Jugendberufsagenturen in einem Flächenland bereitgestellt. Die 14 Jugendberufsagenturen in Sachsen-Anhalt konnten durch die damit verbundene finanzielle Förderung und fachliche Begleitung jeweils intern zusammenwachsen. Junge Menschen in allen Kommunen profitieren heute von diesem fundierten Angebot, das den jeweiligen regionalen Besonderheiten Rechnung trägt und in die lokalen Netzwerke eingebunden ist.

Fußnoten

Fußnoten

Fußnoten mit Literaturangaben

  • 1Bezeichnung aktuell (seit 2021): Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
  • 4Vgl. Helmut Scherer/Teresa K. Naab (2013): Messen im Zeitverlauf. In: Wiebke Möhring/Daniela Schlütz (Hrsg.): Handbuch standardisierte Erhebungsverfahren in der Kommunikationswissenschaft. Wiesbaden: Springer, S. 103-123, hier S. 104.
  • 5Vgl. Felix Reinhardt/Susanne Green/Karen Nitschke (2021): Die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach §16h SGB II. Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt. f-bb Working Paper 01/21. Abrufbar unter: https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/publikationen/die-foerderung-schwer-zu-erreichender-junger-menschen-nach-16h-sgb-ii-erfahrungen-aus-sachsen-anhal/ (zuletzt aufgerufen am 18.08.2025).f-bb Working Paper 01/21