Beratungsangebot der Servicestelle

Sie arbeiten in einer Jugendberufsagentur oder planen den Aufbau einer neuen Jugendberufsagentur und haben ein konkretes Beratungsanliegen? Sie wünschen sich Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Einführung oder Weiterentwicklung Ihrer Jugendberufsagentur?

Copyright Informationen anzeigenDrei Personen am Tisch im Gespräch
Welcher Bedarf an Beratung besteht in Jugendberufsagenturen?

Die Servicestelle bietet individuelle Unterstützung für einzelne Jugendberufsagenturen vor Ort in Präsenz oder virtuell über Videokonferenzen an. Ziel der Beratung ist es, Kooperationsbündnissen auf kommunaler Ebene Impulse für ihre qualitative Weiterentwicklung zu geben. Das Angebot richtet sich auch an Jugendberufsagenturen, die sich in der Gründungsphase befinden, und an Kommunen, die eine Jugendberufsagentur planen.

Das Beratungsportfolio der Servicestelle

Prozessberatung

Die Servicestelle unterstützt bei komplexen Fragestellungen, Veränderungsprozessen sowie Entscheidungsfindungen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu verbessern und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln. Dabei macht die Servicestelle unterschiedliche Perspektiven der beteiligten Partner sichtbar und schafft ein gemeinsames Prozessverständnis.

Fachliche Expertise

Auf Grundlage eines umfassenden Fachwissens zu einzelnen Themen rund um die Umsetzung von Jugendberufsagenturen gibt die Servicestelle ihr Wissen in Form von Inputs und Präsentationen weiter.

Vernetzung

Der Austausch von Jugendberufsagenturen untereinander kann wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung bieten. Die Servicestelle recherchiert im Einzelfall nach geeigneten Jugendberufsagenturen und stellt den Kontakt untereinander her.

Wie läuft eine Beratung ab?

1. Beratungsanfrage

Beratungsanfragen können jederzeit über folgendes Formular an die Servicestelle gestellt werden: www.servicestellejba.
de/beratungsanfrage

Zur Beratungsanfrage

2. Auftragsklärung

Nach Eingang einer Beratungsanfrage findet eine umfassende Auftragsklärung statt. Dafür führt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Servicestelle zunächst ein Erstgespräch.  Anschließend wird im Rahmen von weiteren Gesprächen individuell erarbeitet, welche Beratungstätigkeit stattfinden und welche Ziele damit erreicht werden sollen.

3. Durchführung

Entsprechend der Auftragsklärung erstellt die Servicestelle in Rücksprache mit der Jugendberufsagentur ein Konzept und führt die Beratungsaktivitäten durch. Dies sind zum Beispiel  Workshops, Inputs, Bereitstellung von Materialien oder Recherchen von geeigneten Jugendberufsagenturen für einen Erfahrungsaustausch.

4. Nachbereitung

Nach durchgeführten Beratungsaktivitäten erfolgt ein Feedback der Jugendberufsagentur über einen Online-Fragebogen. Im Nachgang von Veranstaltungen (z. B. Workshops) findet ein
Nachgespräch mit der Servicestelle statt, um Ergebnisse zu überprüfen und die nächsten Schritte zu klären.

5. Beratungsende

Die Dauer der Beratung hängt individuell von den Bedarfen der ratsuchenden Jugendberufsagentur ab. Je nach Beratungsanliegen können die beschriebenen Schritte einen zirkulären Prozess bilden. So kann bei umfangreichen Themenstellungen im Anschluss an die Nachbereitung erneut eine Auftragsklärung zur Planung der nächsten Schritte für neue Beratungsaktivitäten folgen.

Ihre Beratungsanfrage

Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Ihr Beratungsinteresse und das konkrete Anliegen an die Servicestelle Jugendberufsagenturen zu übermitteln. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei vielen gemeldeten Beratungsbedarfen gegebenenfalls nicht allen Anliegen direkt in der Pilotphase nachkommen können.

Rolle der Servicestelle

Die Servicestelle versteht sich als unabhängige, externe Stelle, die sich neutral gegenüber den einzelnen Rechtskreisen verhält und die Perspektiven, Rahmenbedingungen und Bedarfe der beteiligten Partnerinstitutionen gleichermaßen respektiert und einbindet.

Beteiligung

Es braucht das Einverständnis aller an der Jugendberufsagentur beteiligten Partner mindestens auf Führungsebene. Die Jugendberufsagentur ist dafür verantwortlich, dass die im Beratungsprozess je nach Thema notwendigen Personen beteiligt werden.

Veranstaltungsorganisation

Die Jugendberufsagentur übernimmt bei Veranstaltungen das Teilnehmenden-Management. Im Falle von Präsenzveranstaltungen stellt sie geeignete Räumlichkeiten sowie die notwendige Ausstattung bereit und stellt sicher, dass es für die Teilnehmenden Möglichkeiten zur Verpflegung gibt. Bei Videokonferenzen stellt die Servicestelle ein für alle Teilnehmenden zugängliches Tool bereit.

Vertraulichkeit

Die im Rahmen einer Beratung an die Servicestelle übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden des Instituts für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (involas), welche im Auftrag der Servicestelle in einzelne Beratungen eingebunden sind.

Kosten

Es entstehen keine Kosten für die Leistungen der Servicestelle im Rahmen einer Beratung. Von den ratsuchenden Jugendberufsagenturen wird erwartet, dass sie bewertende Rückmeldungen zu der erfolgten Beratung über ein standardisiertes Online-Tool übermitteln.

Wartezeiten

Die Servicestelle ist bemüht, Beratungsanliegen so rasch wie möglich nachzukommen. Aufgrund einer hohen Anzahl an Anfragen kann es vorkommen, dass Beratungsaktivitäten nicht immer zeitnah erfolgen können.

Keine Rechtsberatung

Die Servicestelle bietet keine Rechtsberatung an. Die beteiligten Partner der ratsuchenden Jugendberufsagentur sind selbst dafür verantwortlich, rechtliche Vorgaben einzuhalten, zum Beispiel Datenschutzvorgaben sowie die Sozialgesetze.

Download

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Sie haben weitere Fragen zu unserem Beratungsangebot?

Servicestelle Jugendberufsagenturen
im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn

kontakt(at)servicestelle-jba.de