Nicht ob, sondern wie, ist die Frage

Beteiligung von jungen Menschen in Jugendberufsagenturen aus Sicht der Jugendhilfe

29.04.2022 | Birgit Beierling

Erfolgreiche Unterstützung von jungen Menschen kann nicht einfach darin bestehen ihnen zu sagen, was sie tun sollen. Sind sie diejenigen, die aktiv Entscheidungen treffen, zeigen sie mehr Motivation in den Förderangeboten am Übergang Schule – Beruf. Birgit Beierling vom Paritätischen Gesamtverband erläutert in ihrem Gastbeitrag, dass die Jugendhilfe mit ihrer Expertise entscheidend dazu beiträgt, Jugendlichen diese Beteiligung zu ermöglichen. Gelingt das, profitieren am Ende nicht nur die jungen Menschen, sondern auch das Beratungspersonal aller Rechtskreise und Leistungsträger.

Portraitfoto Birgit Beierling

Über die Autorin


Birgit Beierling ist Referentin für Jugendsozialarbeit in der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Ihre aktuellen Themenschwerpunkte sind die inklusive Berufsausbildung, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von SGB VIII, SGB III und SGB II – hier vor allem Finanzierungsbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Assistierte Ausbildung (AsA), Jugendberufsagenturen und schwer erreichbare junge Menschen (Drop-outs).


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Der Paritätische Gesamtverband ist der Dachverband einer Vielzahl von Mitgliedsorganisationen, die in allen Feldern der sozialen Arbeit tätig sind. Die Jugendsozialarbeit hat sich im Paritätischen schon seit vielen Jahren zu einem eigenen Handlungsfeld innerhalb der Jugendhilfe entwickelt. Mehr als 500 Träger in diesem Bereich sind Mitglied in den 15 Landesverbänden des Paritätischen. Dazu kommen noch überregional tätige Mitgliedsorganisationen.

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Im Fokus der Politk: Jugendliche und junge Erwachsene.

Schon seit einigen Jahren gelangen Jugendliche und junge Erwachsene mehr in den Fokus der Bundespolitik. So hat die große Koalition in der letzten Legislaturperiode mit ihrer Jugendstrategie auf eine ressortübergreifende Erweiterung der Beteiligungsprozesse junger Menschen hingewirkt. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist eine Fortschreibung und -entwicklung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von jungen Menschen formuliert.(1) In den Augen der Jugendhilfe ist es nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Chance und Verpflichtung, junge Menschen im Übergang Schule – Beruf ernst zu nehmen, sie zu befähigen, selbstbestimmt eine Berufswahl zu treffen, und für sie damit gleichzeitig Entwicklungsräume für Demokratiebildung zu schaffen. Das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschreibt neu und ausdrücklich im Grundsatzparagraphen 1 (Absatz 3 Nr. 2), dass die Jugendhilfe jungen Menschen "[…] entsprechend ihres Alters und ihrer individuellen Fähigkeiten […]" ermöglichen soll, "[…] in allen sie betreffenden Lebenslagen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können […]".

Bereits die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die in Deutschland 1990 unterzeichnet wurde und 1992 in Kraft getreten ist, regelt in Artikel 12, dass auch unter 18-jährige Kinder das Recht haben, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes – und das gilt natürlich auch für die Jugendlichen – muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife Berücksichtigung finden. Beteiligung ist also keine Gunst, die erwiesen werden kann oder auch nicht. Beteiligung ist ein Menschenrecht, das für alle Menschen gilt, auch für Kinder und Jugendliche, in allen sie betreffenden Lebensbereichen, und das damit auch in Jugendberufsagenturen umgesetzt werden muss.

Die Bedeutung von Selbstwirksamkeit für die Entwicklung junger Menschen

Die Möglichkeit, Einfluss auf das Ergebnis von Entscheidungsprozessen zu nehmen bedeutet, Selbstwirksamkeit zu erleben. Selbstwirksamkeit kennen zu lernen ist für die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen von großer Bedeutung, Selbstwirksamkeit zu spüren die Voraussetzung für demokratisches Handeln. "Selbstwirksamkeit beschreibt die subjektive Überzeugung, gewünschte Handlungen aufgrund eigener Kompetenzen erfolgreich bewältigen zu können (2). Menschen, die Selbstwirksamkeit erleben, sehen schwierige Aufgaben eher als Herausforderungen, die gemeistert werden können, und weniger als Bedrohungen, die gemieden werden sollten. Ob eine Person eine anspruchsvolle Aufgabe anpackt oder nicht, hängt also nicht ausschließlich mit ihren Fähigkeiten zusammen, sondern vor allem damit, wie sie ihr Können einschätzt."(3) Menschen, die in vielen Situationen Selbstwirksamkeit erleben, entwickeln Vertrauen in die eigene Stärke und das eigene Leistungsvermögen. Sie sind den Umständen ihres Lebens nicht hilflos ausgeliefert, sondern werden zu Gestalter*innen ihres Lebens.

Selbstwirksamkeit zu erleben ist für die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen von großer Bedeutung.

Nach Albert Bandura (4) lassen sich vier Faktoren unterscheiden, die die Selbstwirksamkeit aufbauen. Der wichtigste Faktor ist die persönliche Erfahrung. Eine Herausforderung durch eigene Anstrengung bewältigt zu haben, macht Mut, sich auch in Zukunft für fähig zu halten, schwierige Aufgaben und Herausforderungen zu meistern. An zweiter Stelle folgt die stellvertretende Erfahrung durch die Beobachtung anderer, die schwierige Aufgaben angehen. Und schließlich spielt die Ermutigung durch andere eine Rolle. Der Zuspruch von glaubwürdig eingeschätzten Menschen stärkt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Antreiben oder hemmen können aber auch die körperlichen und emotionalen Empfindungen.(5) Der emotionale Erregungszustand und die damit verbundenen körperlichen Empfindungen, wie beispielsweise Herzklopfen oder Händezittern, wirken sich darauf aus, wie eine Situation beurteilt und bewältigt wird.(6) Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit bei jungen Menschen sollte nicht nur im familiären Umfeld, sondern auch in gesellschaftlich verantworteten Institutionen gefördert werden. Denn spätestens aus dem 15. Kinder- und Jugendbericht(7) wissen wir, dass die Jugendphase im 21. Jahrhundert bis weit in das dritte Lebensjahrzehnt hineinreicht und mit ihr die drei großen Bewältigungsaufgaben des Jugendalters noch nicht abgeschlossen sind:

  • Qualifizierung (Allgemeinbildung, soziale und berufliche Handlungsfähigkeit entwickeln),
  • Selbstpositionierung (eine Balance zwischen subjektiver Freiheit und sozialer Zugehörigkeit ausbilden),
  • Verselbstständigung (Übernahme soziokultureller, ökonomischer und politischer Verantwortung).

Die erfolgreiche Bewältigung der Jugendphase bedeutet eine erfolgreiche Bewältigung der drei parallel existierenden und aufeinander wirkenden Kernherausforderungen. Das heißt für Jugendberufsagenturen, die die berufliche Qualifizierung der jungen Menschen erreichen wollen, dass sie die anderen beiden Kernherausforderungen nicht aus dem Blick verlieren dürfen, denn alle beeinflussen sich gegenseitig. Im Jugendalter sind Positionen, Haltungen und ähnliches noch nicht ausbalanciert. Im Prozess des Austarierens wird ausprobiert, werden Grenzen überschritten und große Wagnisse eingegangen. Diese Erfahrungen, die für das Finden einer eigenen Position in der Jugendzeit von großer Bedeutung sind, sind auf dem Weg zur beruflichen Qualifizierung teilweise unverständlich oder auch hinderlich. Dennoch sind sie für den Reifungsprozess der einzelnen Jugendlichen und ihr Erleben von Selbstwirksamkeit wichtig und notwendig.

Fortschritte auf dem Weg zu einer Berufswahl und einer passenden beruflichen Qualifizierung können sich positiv auf den Prozess der Selbstpositionierung auswirken, da persönliche Stärke und soziale Zugehörigkeiten daran entwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund liegt auch bei den Jugendberufsagenturen die Aufgabe, einen Erfahrungsraum für Selbstwirksamkeitserleben zu bieten. Dazu gehören individuelle Erfahrungsmöglichkeiten zu selbst getroffenen und manchmal später wieder revidierten Entscheidungen, die Chance, andere bei der selbstbewussten Einschätzung ihres Könnens zu beobachten, und auch verantwortungsvolle Mitarbeitende, die junge Menschen zu eigenverantwortlichen Entscheidungen ermutigen.

Die Kinder- und Jugendhilfe in ihrer politischen und anwaltschaftlichen Dimension

Die Kinder- und Jugendhilfe ist neben den Sozialleistungsträgern des SGB II und III eine Partnerin in der Jugendberufsagentur, sie bringt sich hier mit ihrem gesetzlichen Auftrag in die Verantwortungsgemeinschaft am Übergang Schule – Beruf ein. Die Partner verfolgen gemeinsam die Aufgabe, junge Menschen am Übergang Schule – Beruf optimal zu fördern. Doch der gesellschaftliche Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe geht weit über die individuellen Unterstützungsangebote hinaus. Die Kinder- und Jugendhilfe hat zusätzlich einen politischen Auftrag, nämlich "[…] positive Lebensbedingungen für junge Menschen […] zu erhalten oder zu schaffen." (SGB VIII, § 1 Absatz 3 Nr. 5) Folglich sollte sie sich auch einmischen, wenn die Perspektive der jungen Menschen in wichtigen Lebensbereichen, unter anderem beim Übergang von der Schule in die Ausbildung, noch nicht ausreichend Berücksichtigung findet.

Die Beteiligung von jungen Menschen in allen sie betreffenden Lebensbereichen – und damit auch in Jugendberufsagenturen – muss mit Leben gefüllt werden.

Als Partnerin in Jugendberufsagenturen ist es also die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, Möglichkeiten einer selbstbestimmten Beratung und Förderung zu benennen, zu gestalten und als Anwältin der jungen Menschen dafür Sorge zu tragen, dass sie in Jugendberufsagenturen an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Im Kontext der Diskussion um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Selbstvertretung von jungen Menschen in selbstorganisierten Zusammenschlüssen an Bedeutung gewonnen (vgl. § 4a SGB VIII). Daneben haben auch das verpflichtende Angebot einer Möglichkeit der Beschwerde beim jeweiligen Kinder- und Jugendhilfeträger sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten in unabhängigen Ombudsstellen Einzug in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gehalten (vgl. § 10a SGB VIII). Die Beteiligung von jungen Menschen in allen sie betreffenden Lebensbereichen steht seit Jahrzehnten in gesetzlichen Regelungen und muss entsprechend mit Leben gefüllt werden. Das gilt auch für die Beteiligung der jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf und damit für die Jugendberufsagenturen. Zudem ist es ein besonderes Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe, die Beteiligung aller jungen Menschen im Blick zu haben und junge Menschen bei den ersten Beteiligungserfahrungen zu begleiten.

Partizipation ist auch im Übergang Schule – Beruf wichtig

Copyright Informationen anzeigenJunge Menschen draußen und diskutieren.
Mitgestalten bedeutet auch aushandeln und absprechen.

Erleben von Mitgestaltungsmöglichkeiten befördert den Prozess der individuellen und der demokratischen Reifung

Gerade in der Jugendphase sind neben der Qualifizierungsaufgabe die Entwicklung einer Selbstpositionierung und der Prozess der Verselbstständigung nicht abgeschlossen. Die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und die Möglichkeit, auf das Ergebnis Einfluss zu nehmen, sind wichtige Erfahrungen zur Entwicklung einer Selbstpositionierung. Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollten in allen Lebensbereichen entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden, so dass sie zu Gestalter*innen ihres Lebens werden. Eine ernst gemeinte Partizipation leistet einen starken Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Kurz: Partizipation gehört dazu, die Jugendphase erfolgreich bewältigen zu können! Partizipation im Allgemeinen wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus, da sie gleichzeitig auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Vitalität der Demokratie leistet. Junge Menschen erlernen durch die Möglichkeit der aktiven Beteiligung, durch die Erfahrung gehört und gesehen zu werden, die Fähigkeit, sich in demokratischen Prozessen einzubringen. Sie lernen, selbst Entscheidungen zu treffen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern, Debatten zu führen, Kompromisse einzugehen und Dissens auszuhalten sowie eigene Ideen einzubringen, die gemeinsam umgesetzt werden.(8) Positive Partizipationserfahrungen junger Menschen schaffen Demokratiebewusstsein, verankern demokratische Werte und stabilisieren die Demokratie! Auch Jugendberufsagenturen sollten Erfahrungsräume für demokratische Prozesse und die Befähigung von jungen Menschen werden, so dass Jugendliche in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt interagieren lernen.

Positive Partizipationserfahrungen junger Menschen schaffen Demokratiebewusstsein, verankern demokratische Werte und stabilisieren die Demokratie!

Beteiligung von  jungen Menschen in Jugendberufsagenturen

Jeder junge Mensch kann aktiv an seiner Beratung und Förderung beteiligt werden. Dafür müssen die handelnden Akteure in Jugendberufsagenturen die Jugendlichen darin fördern, Vertrauen in ihre eigenen Stärken und ihr eigenes Leistungsvermögen zu entwickeln. Junge Menschen können während der Förderung die Ausgestaltung maßgeblich mitbestimmen, indem die pädagogischen Fachkräfte beim durchführenden Träger und die Jugendlichen selbst autark über individuelle Förderschwerpunkte innerhalb eines großzügigen Rahmens entscheiden können. Diese Chance sollte höher bewertet werden als das Festhalten an der öffentlichen Auftragsvergabe.

Junge Menschen ernst zu nehmen heißt aber auch, ihnen eine unabhängige Stelle zur Beschwerde anzubieten, die sich auf Anfrage klärend einmischen darf. Junge Menschen als Expert*innen in eigener Sache zu betrachten heißt, sie strukturell an der Planung von Angeboten im Übergang Schule – Beruf zu beteiligen. So ist es beispielsweise jüngst der Bundesagentur für Arbeit gelungen, eine konsultative Beratung mit betroffenen Jugendlichen durchzuführen, um das Fachkonzept der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) weiter zu entwickeln. Ein guter Anfang, der fortgesetzt werden sollte.

Um die Lebenssituation von Jugendlichen in die Angebotsplanung von Jugendberufsagenturen vor Ort einzubeziehen(9), können Jugendräte, Jugendkonferenzen, Jugendforen, Jugendversammlungen oder ähnliches gebildet werden. Hier könnten junge Menschen dann zu Wort kommen, ihre Vorstellungen von Unterstützung im Übergang benennen und mit den Fachleuten über notwendige Unterstützungsangebote diskutieren. Um auch die Jugendlichen zu beteiligen, die noch wenig Erfahrungen in der Vertretung ihrer eigenen Interessen mitbringen, ist es denkbar, Jugendhilfeträger, zum Beispiel die Träger von Angeboten der Jugendsozialarbeit, in einer Art Brückenfunktion einzubeziehen.

Junge Menschen als Expert*innen in eigener Sache zu betrachten heißt, sie strukturell an der Planung von Angeboten im Übergang Schule – Beruf zu beteiligen.

Die Beteiligung von jungen Menschen in Jugendberufsagenturen zu realisieren heißt, junge Menschen ihre Zukunftsplanung selbst entwickeln zu lassen, sie dabei zu beraten und zu unterstützen, ihren beruflichen Weg zu finden. Junge Menschen sind Expert*innen in eigener Sache! Sowohl die Zufriedenheit der jungen Menschen, als auch die Wertschätzung der Arbeit der in diesem Sinn fördernden Jugendberufsagenturen, kann dadurch erheblich gewinnen.

Und last but not least: Es wird wichtig sein, dafür jugendgerechte Sprache und Medien zu nutzen und jugendgerechte Räume zur Verfügung zu stellen. Jugendberufsagenturen mit Begegnungsräumen, starken WLAN-Verbindungen und Angeboten der Online-Kommunikation innerhalb und außerhalb der Jugendberufsagenturen. Wie kann das aussehen? Am besten fragen wir die Jugendlichen selbst!

Beteiligung von jungen Menschen

Gute Beteiligungsprozesse machen Spaß und brauchen deshalb gute Methoden. Die Themenbereiche sind dabei so vielfältig wie ihre Organisationen und beinhalten beispielsweise Themen wie Klima- und Umweltschutz, Demokratie, Kinderrechte, faire Chancen, Generationengerechtigkeit oder Antidiskriminierung. Das Deutsche Kinderhilfswerk gibt einige Methodentipps für Kinder- und Jugendparlamente.

Kinderrechte: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Konsultative Jugendbeteiligung bindet Jugendliche in die Vorbereitung von Entscheidungsprozessen ein, nimmt sie ernst, hört ihnen  zu und greift ihre Anregungen auf. Um Partizipation von Jugendlichen auch im Feld der Politikberatung zu ermöglichen, gibt es mit "JugendPolitikBeratung" ein Angebot zur konsultativen Jugendbeteiligung. Das begleitende Team entwickelt Konzepte und Methoden, mit denen die Jugendlichen eingebunden werden können.

Website JugendPolitikBeratung
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Fußnoten und Literaturverzeichnis

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Fußnoten mit Literaturangaben

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